05.02.2012

Nach BGH-Entscheidung zur Heizkostenverordnung: Heizkostenabrechnungen müssen vereinfacht werden


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BGH-Entscheidung, Heizkostenverordnung, Heizkostenabrechnungen, GdW




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Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) können Vermieter die von ihnen beglichenen Abschlagszahlungen an Energieversorgungsunternehmen nicht zur Basis der Heizkostenabrechnung gegenüber ihren Mietern machen. Bei der Heizkostenabrechnung ist damit das Abflussprinzip vom Tisch und einzig der tatsächliche Brennstoffverbrauch entscheidend. In seiner Entscheidung stützt sich der BGH auch auf den Wortlaut der Heizkostenverordnung.

Der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass diese Entscheidung die Nebenkostenabrechnungen immer komplizierter macht. Was für die Heizkostenabrechnung jetzt nicht mehr möglich ist, bleibt für die Betriebskostenabrechnung möglich. So habe der BGH in seinem Urteil aus dem Jahr 2008 (Az.: VIII ZR 49/07) zu den Betriebskostenabrechnungen klargestellt, dass eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip möglich ist.

Insofern sei es nach Ansicht des GdW notwendig, die Vorschriften zu den Nebenkostenabrechnungen für Vermieter und Mieter zu vereinfachen und interessengerecht zu gestalten.

Quelle | Weiterführende Information
http://web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/679-nach-bgh- ...

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